Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zur Erwerbstätigkeit in Deutschland. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, muss man in der Regel seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und man darf keine Vorstrafen haben.
Unter Umständen kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden, etwa für hochqualifizierte Zuwander*innen.

« Zurück zum Glossar Index