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In Deutschland gab es immer beides – Phasen der Einwanderung sowie Phasen der Auswanderung. Die langfristige historische Betrachtung zeigt jedoch, dass Deutschland sich „von einem Transit- und Auswanderungsland zu einem Einwanderungsland entwickelt“.[9] Im 19. Jahrhundert sorgten Armut und Arbeitslosigkeit für eine so große Auswanderungswelle Richtung Amerika, dass deutsche Einwanderer in den USA gegen Ende des Jahrhunderts die größte ausländische Bevölkerungsgruppe waren.[10] Die Terrorherrschaft des Nationalsozialismus und die damit einhergehenden antisemitischen Gesetze und Übergriffe führten zu Fluchtwellen jüdischer Bürger*innen und anderer Verfolgtengruppen. Das NS-Regime verschleppte zur selben Zeit eine große Zahl an Zwangsarbeiter*innen nach Deutschland. Zu Ende des 2. Weltkriegs sorgten die Alliierten für die Rückführung dieser Zwangsarbeiter*innen. Gleichzeitig flohen Millionen Deutsche oder wurden Richtung Westen vertrieben.[11] Als die Wirtschaft in der Bundesrepublik wieder erblühte, wurden dringend Arbeitskräfte benötigt, sodass die Bundesrepublik ab 1955 ein Anwerbeabkommen mit Italien, Spanien, der Türkei und anderen Ländern einging.[12] Einige der „Gastarbeiter*innen“ blieben auch nach Anwerbestopp in Deutschland und holten Familienangehörige nach. Die DDR versuchte, ihren Mangel an Arbeitskräften über Anwerbeabkommen mit befreundeten sozialistischen Staaten wie Vietnam, Mosambik, Angola oder Kuba zu decken. Schließlich führten Wiedervereinigung und EU-Freizügigkeit dazu, dass Deutschland im 21. Jahrhundert zu einem attraktiven Land für Asylsuchende und Migrant*innen geworden ist.
[1] Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier Migration, in: Bundeszentrale für politische Bildung, o. D., [online] https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/ [18.12.2020].
[2] Vgl. Oltmer, Jochen: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., München: Verlag C.H.Beck, 2016, S. 9 f.
[3] Vgl. United Nations Department of Economic and Social Affairs: Refugees and Migrants. Definitions, in: United Nations, o. D., [online] https://refugeesmigrants.un.org/definitions [18.12.2020].
[4] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, o. D.
[5] Vgl. Luft, Stefan: Die Flüchtlingskrise. Ursachen, Konflikte, Folgen, 2. Aufl., München: Verlag C.H.Beck, 2017, S. 19.
[6] Vgl. Luft, Stefan, 2017, S. 7.
[7] Vgl. Luft, Stefan, 2017 S. 15 f.
[8] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, o. D.
[9] Bundeszentrale für politische Bildung, o. D.
[10] Vgl. Bade, Klaus J. et al. (Hrsg.): Enzyklopädie Migration in Europa. Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, 3. Aufl., Paderborn/München/Wien/Zürich: Verlag Wilhelm Fink/Ferdinand Schöningh, 2010, S. 146 f.
[11] Vgl. Bade, Klaus J. et al. (Hrsg.), 2010, S. 147-153.
[12] Vgl. Bade, Klaus J. et al. (Hrsg.), 2010, S. 159 ff.
[13] Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Warum Integration so wichtig ist, in: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, o. D., [online] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/integration-bedeutung/integration-bedeutung.html [18.12.2020].
Bade, Klaus J. et al. (Hrsg.): Enzyklopädie Migration in Europa. Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, 3. Aufl., Paderborn/München/Wien/Zürich: Verlag Wilhelm Fink/Ferdinand Schöningh, 2010.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Warum Integration so wichtig ist, in: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, o. D., [online] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/integration-bedeutung/integration-bedeutung.html [18.12.2020].
Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier Migration, in: Bundeszentrale für politische Bildung, o. D., [online] https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/ [18.12.2020].
Oltmer, Jochen: Globale Migration. Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl., München: Verlag C.H.Beck, 2016.
United Nations Department of Economic and Social Affairs: Refugees and Migrants. Definitions, in: United Nations, o. D., [online] https://refugeesmigrants.un.org/definitions [18.12.2020].
Luft, Stefan: Die Flüchtlingskrise. Ursachen, Konflikte, Folgen, 2. Aufl., München: Verlag C.H.Beck, 2017.
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein völkerrechtliches Abkommen, welches 1951 verabschiedet wurde, 1954 in Kraft trat und offiziell „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ heißt. Es bildet bis heute die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Die GFK definiert, wer ein Flüchtling ist und welche rechtlichen Schutzgarantien, Hilfen und sozialen Rechte die Unterzeichnerstaaten Flüchtlingen gewähren müssen. Gleichzeitig beschreibt das Abkommen die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss. Die GFK resultierte aus Erfahrungen mit Fluchtbewegungen während des Zweiten Weltkriegs. Daher umfasste sie zunächst nur den Schutz von Personen, die aufgrund von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten waren, zu Flüchtlingen geworden waren. Zudem beschränkte sie sich auf Europa. 1967 wurde diese zeitliche und geografische Beschränkung durch das Protokoll von New York (offiziell „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“) aufgehoben. Seitdem besitzt die GFK universelle Gültigkeit. 145 Staaten haben die GFK unterzeichnet.
Der in Deutschland gebräuchlichen Definition des Statistischen Bundesamtes zufolge hat eine Person dann einen Migrationshintergrund, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“. Die Kategorie „mit Migrationshintergrund“ ist in Deutschland mit dem Mikrozensus von 2005 eingeführt worden. Sie erlaubt es, gesellschaftliche Integrationsprozesse nicht nur von ausländischen Staatsangehörigen, sondern auch von eingebürgerten Zugewanderten der ersten Generation und ihren Nachkommen zu beschreiben. Die Verwendung des Begriffs „mit Migrationshintergrund“ außerhalb statistischer Betrachtungen ist umstritten, da er auch in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Zugewanderten als „anders“ und damit „nicht richtig zugehörig“ kategorisiert.
Im sogenannten Dublin-Verfahren wird geprüft, welches der Länder, die die europarechtliche Dublin-Verordnung anwenden, für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. In der Regel handelt es sich um das Vertragsland, in das Geflüchtete als erstes eingereist ist. Innerhalb der EU soll so einerseits sichergestellt werden, dass nur in einem Mitgliedsland Asyl beantragt wird und andererseits, dass überhaupt ein Staat für das Asylverfahren verantwortlich ist, Asylbewerber*innen also nicht einfach von Staat zu Staat „weitergeschoben“ werden („refugees in orbit“). Neben den EU-Mitgliedstaaten wenden auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz die Dublin-Verordnung an.