Asylantrag

Der Asylantrag ist nach dem Asylgesuch und der Verteilung der dritte Teil des Asylverfahrens. Der Antrag auf Asyl erfolgt nach dem Grundsatz der persönlichen Antragsstellung und ist freiwillig. Der Asylantrag wird in einer Außenstelle des BAMF gestellt, die der Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet ist. Hierbei müssen der*die Antragsteller*innen persönlich erscheinen. Alle Antragsteller*innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, werden erkennungsdienstlich behandelt, das heißt, sie werden fotografiert und ihnen werden Fingerabdrücke abgenommen. Es wird überprüft, ob eine Person in der Vergangenheit bereits einen Antrag gestellt hat oder ob die Person über ein anderes europäisches Land eingereist ist. Nachdem der Asylantrag gestellt wurde, erhalten die Geflüchteten eine Aufenthaltsgestattung in Form einer offiziellen Bescheinigung.

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